Führungs am Ort des Geschehens

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-/ technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Die Aufgaben und Schnittstellen des Zugtrupps im Einzelnen:

  • Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten / Teileinheiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Führungsmitteln,
  • Zugführungs- und andere Führungsaufgaben,
  • Koordinierung, Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte,
  • Erkundung,
  • Einrichtung und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen,
  • Logistik für die unterstellten Teil-/Einheiten,
  • Einsatz des Mannschaftstransportwagens (MTW),
  • Transport von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle,
  •  Sicherung bzw. Absperrung von Einsatzstellen,
  • Zusammenarbeit mit den Fachgruppen Führung/Kommunikation (FK) und Logisik (Log),
  • Einrichtung und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben,
  • Zusammenarbeit mit den LuK in der THW- Behördenstruktur (bei Bedarf).

 

Er bildet demnach Schnittstellen

  • zu THW-Führungsstellen,
  • zum Führungstrupp FK,
  • zur LuK in der THW Behördenstruktur (OV, GSt, LV),
  • zu anderen THW Einheiten / Teileinheiten,
  • zur FGr Logistik
  • zu Dritten und Bedarfsträgern wie z.B. Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsorganisationen, Polizei, Bundespolizei, Ver- und Entsorger sowie andere Bedarfsträger:
    • zu Führungsstellen und Einsatzleitungen des/der Bedarfsträger,
    • zu ihm unterstellten Einheiten/Teileinheiten anderer Organisationen,
    • zu sonstigen Verantwortlichen.

 

Der Zugtrupp besteht aus dem Zugführer, dem Zugtruppführer (gleichzeitig stv. Zugführer) sowie jeweils zwei Sprechfunker und Kraftfahrer. Personalstärke: 1/1/4 = 6

 

Im OV Aurich:

Hier führt Zugführer Timo Lang den Technischen Zug mit den Fachgruppen Ortung (technisch), Notversorgung und Notinstandsetzung, sowie den Verpflegungstrupp der Fachgruppe Logistik

 

Zur Einsatztaktik des Zugtrupps:

Der Zugführer (ZFü) führt die ihm unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Er bedient sich hierfür des Zugtrupps als Managementinstrument zum Führen von Einheiten / Teileinheiten des THW. Nach der Führungslehre sind das zwischen 3-5 Teil-/Einheiten. Im Einzelfall können auch bis zu 7 Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden.

Der Zugtrupp kann auch als Führungsinstrument für sonstige Aufgaben z.B.

  • Meldekopf für einen Einsatz- bzw. Bereitstellungsraum
  • Führungsstelle ohne Stab (z.B. zur Führung von Bereitschaften oder vergleichbare Kräfte-Zusammenfassungen)
  • Koordinierungsstelle für Sonderaufgaben (z.B. Transporte, Lager-/Umschlagplätze) eingesetzt werden.

Der Zugführer führt den TZ taktisch. Er veranlasst mit Unterstützung seines ZTr die Umsetzung der von der Einsatzleitung erteilten Auftrag zur Abwehr von Gefahren durch möglichst wirkungsvollen Einsatz der ihm unterstellten Kräfte.

Dabei hat der ZTr zunächst den erteilten Auftrag und die Lage schnell zu erfassen, zu beurteilen und die Entscheidung für den Einsatz der THW-Kräfte zu treffen. Der Einsatz der Gruppen ist dabei zu koordinieren. Die Gruppenführer führen ihre Gruppen technisch eigenverantwortlich nach Auftragserteilung durch den Zugführer.

Funktionsbeschreibungen zum Zugtrupp:

Der Zugführer (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich. Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören im Einzelnen:

  • Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.Er ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

 Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.


Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich. Dabei obliegen ihm die folgenden Aufgaben:

  • Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
  • Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht.
  • Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbes.:
  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  • Bei Abwesenheit des Zugführers übernimmt der Zugtruppführer als stellvertretender Zugführer die entsprechenden Aufgaben und Verwantwortungen.